Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftfsbedingungen der Firma Wens Werbetechnik e.K.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen
und Leistungen der Wens Werbetechnik e.K., Asterlagerstraße 3, 47228 Duisburg
(nachfolgend „Auftragnehmer“).
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öff entlichen
Rechts und Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen Kundengruppen
unterschieden wird.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Beginn der
Leistungsausführung oder Rechnungsstellung zustande.
(3) Technische Änderungen, Verbesserungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben
vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
3. Mitwirkungspfl ichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Daten,
Dateien, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der gelieferten
Druckdaten, Texte, Logos, Grafi ken und sonstigen Vorlagen.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte
Lieferfristen entsprechend.
4. Entwürfe, Korrekturabzüge und Freigaben
(1) Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen und Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber
sorgfältig auf Fehler zu prüfen.
(2) Mit schriftlicher oder elektronischer Freigabe übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung für sämtliche freigegebenen Inhalte.
(3) Nach erfolgter Freigabe verursachte Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
(4) Freigaben per E-Mail, Messenger oder vergleichbaren elektronischen Kommunikations-
mitteln gelten als rechtsverbindlich.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder
Vorauszahlungen zu verlangen.
(6) Die Übermittlung von Rechnungen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form,
insbesondere als ZUGFeRDrechnung.
(7) Änderungen der Rechungsadresse müssen bei Auftragserteilung mitgeteilt werden,
eine Änderung nach Erstellung der Rechnung ist nicht möglich! Der Auftraggeber ist in
solchen fällen in eigener Verantwortung.
6. Lieferzeiten und höhere Gewalt
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich
vereinbart wurden.
(2) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten
sowie Eingang erforderlicher Daten und Freigaben.
(3) Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, Energieausfälle, Streiks, behördliche
Maßnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse verlängern Lieferfristen
angemessen.
7. Lieferung und Gefahrübergang
Gegenüber Unternehmern
Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
Gegenüber Verbrauchern
Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
8. Montageleistungen
(1) Montagearbeiten erfolgen auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten.
(2) Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang, Stromversorgung sowie gegebenenfalls
erforderliche Genehmigungen und Absperrungen.
(3) Zusätzliche Arbeiten aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten werden gesondert
berechnet.
(4) Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen zu dessen Lasten.
9. Genehmigungen und Statiken
(1) Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen von Vermietern, Behörden oder Dritten
obliegen grundsätzlich dem Auftraggeber.
(2) Kosten für Statiken, Prüfungen oder Genehmigungsverfahren trägt der Auftraggeber,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, die Vorbehaltsware pfl eglich zu behandeln.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Entwürfe, Layouts, Grafi ken, Konstruktionen, Zeichnungen und sonstige
Gestaltungsleistungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder Nachproduktion ohne Zustimmung des Auftragnehmers
ist unzulässig.
12. Schutzrechte Dritter
(1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte
Dritter verletzen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
aufgrund bereitgestellter Inhalte entstehen.
13. Farbabweichungen und technische Toleranzen
(1) Handelsübliche sowie produktionstechnisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe,
Material, Maß, Positionierung und Ausführung stellen keinen Mangel dar.
(2) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof, Nachproduktion und
Endprodukt sind technisch nicht vollständig vermeidbar.
(3) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind branchenüblich und zulässig.
14. Fahrzeugbeschriftungen und Folierungen
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Fahrzeugfolierungen insbesondere
auf Motorhauben, Dächern oder problematischen Lackoberfl ächen Risiken bestehen
können.
(2) Seitens der Hersteller wird die Folierung von Motorhauben durch die Wechselwirkung
von warm und kalt nicht empfohlen. Das Risiko von Folienablösungen oder
Beschädigungen trägt der Auftraggeber.
(3) Folienablösungen durch Schneelasten oder Frostschäden auf Motorhauben und Dach
sind kein Qualitätsmangel oder ein Gewährleistungsfall. Durch Abrutschverhalten kann die
Folie beschädigt werden, ebenso an anderen Bauteilen des Fahrzeugs. Das Risiko liegt
beim Auftraggeber.
Eiskratzer und Endeisungsmittel können die Folierung ebenso schädigen.
(4) Die Haltbarkeit von Folierungen hängt von Lackzustand, Pfl ege, Witterung,
UV-Belastung und Nutzung ab.
(5) Schäden aufgrund mangelhafter Lackierung, Vorschäden, Nachlackierungen oder
materialbedingter Wechselwirkungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
(6) Eine rückstandsfreie Entfernung kann nicht in jedem Einzelfall garantiert werden.
15. Gewährleistung
Gegenüber Verbrauchern
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gegenüber Unternehmern
(1) Off ensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach
Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung können gesetzliche Rechte geltend gemacht
werden.
16. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspfl ichten.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
17. Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausgeführte Projekte in angemessener Form als
Referenz zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers
entgegenstehen.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet.
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website des Auftragnehmers
abrufbar.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für alle Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öff entlichen Rechts oder
öff entlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Duisburg.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024