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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftfsbedingungen der Firma Wens Werbetechnik e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen
Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Wens Werbetechnik e.K. und den
Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Wens Werbetechnik e.K. nicht in jedem einzelnen Fall
Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen
ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeiten erst mit der Bestätigung oder
Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten
Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

Bestellungen, Genehmigungen, Statik

Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch
undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen
entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der
Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine
Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch
Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und
Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen.

Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.

Preise

Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden
Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr
als zwei Wochen, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und
Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand und Verpackungskosten werden extra
berechnet und sind vom Besteller zu tragen.

Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem
Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckzeugnissen behalten wir uns eine
Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.

Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des
Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.

Geringe Farbabweichungen innerhalb einer Lieferung sind produktionsbedingt und müssen vom
Besteller akzeptiert werden. Bei identischen Nachbestellungen sind Maß- und/oder
Farbabweichungen zu vorherigen Serien drucktechnisch und materialbedingt nicht ausgeschlossen
und stellen ebenso keinen Gewährleistungsfall dar.

Entwürfe, Schutzrechte

Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster,
Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser
Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und
Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und
Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder
sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche
Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine
diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch
Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen,
sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Wir berhalten uns vor, dass Entwürfe die an Dritte ohne Zustimmung weitergeleitet werden
sofort zum üblichen Satz in Rechnung gestellt werden.

Liefertermine

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als
Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf
unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine
angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden
beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf
unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine
angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden
beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu
Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des
Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz
besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

Montage

Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und
Verzögerungen durchgeführt werden können.

In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht
enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände
Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende
Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers und
treten somit in Nachberechnung/Zusatzberechnung.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Dies gilt auch wenn das Produkt
vollständig auf dem Gelände/Gebäude des Käufers angebracht/montiert wurde. Bei einer Überschreitung
ist die Firma Wens Werbetechnik e.K. dazu berechtigt Ihr Eigentum wieder zu entnehmen/demontieren
und in Besitz zu nehmen.

Folie auf Motorhaube und Fahrzeugdach

Seitens der Industrie der Folienhersteller wird davon abgeraten Motorhauben zu beschriften.
Da die Hersteller durch ständig neue EU-Vorschriften auf immer mehr Bestandteile der Folien
verzichten oder ersetzten müssen, ändert sich die Qualität. Das Gleiche gilt für die Autolacke.
Es können (nicht müssen) also durch nicht vorhersehbare Wechselwirkungen zwischen Folie, Lack,
Motorhitze und UV-Strahlung beim späteren Entfernen der Folie bei der Rückgabe Probleme entstehen.
Um diesen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen ist es für fachlich qualifizierte Betriebe ratsam,
die Flächen nicht mehr zu bekleben.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen unseres Unternehmens sind, wenn nicht anders vereinbart, immer innerhalb von sieben
Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Die Ablehnung
von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von
Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Eine Barzahlung ist ab dem 01.01.2025 nicht mehr möglich.

Nach neuer Regelung des Gesetzgebers erhalten unsere Kunden ab dem 01.01.2025 nur
noch E-Rechnungen im „ZUGFeRD“ oder „XRechnung“ Format als E-Mail.
Falls die E-Rechnung nicht geöffnet werden kann, ist dies kein Grund zum Verzug der Zahlung.

Haftungsbeschränkungen

Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge
höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,
der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter
Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht
sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der
Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und
den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte
übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.

Der Auftraggeber hat für die technische Sicherheit von zu bearbeitenden Fahrzeugen (Kfz, Boote,
LKW's, etc.) Sorge zu tragen, insbesondere bei Einstellung des Fahrzeugs in die Werkstatt des
Auftragnehmers.

Die Haftung für Schäden aus Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser begrenzt sich, soweit im
Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, auf die Hälfte der Auftragssumme. Jede darüber
hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Gewährleistung

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort
nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen
müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen
werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der
Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine
angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter
die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
Von der Firma Wens Werbetechnik e.K. genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit,
Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen
Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests
selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.

Folienablösung auf Motorhaube und Fahrzeugdach im Winter durch Frost und Schnee

Wenn es zu Folienablösungen im Winter durch Schneelast oder durch Frostschäden geschieht ist
dies kein Qualitätsmangel oder Gewährleistungsfall. Wie auf Seite 3 Abs. 5 ist von einer Folierung
der Position Motorhaube und Fahrzeugdach vom Hersteller abzuraten. Das Risiko obliegt dem Auftraggeber.

Lichtwerbung

Für Lichtwerbeanlagen übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur
Auftragsausführung eine Lieferzeit von mindestens 5-6 Wochen zur Verfügung stand und sofern die
aufkommenden Schäden auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Für Leuchtmittel
gilt die Garantiefrist von 6 Monaten nur, sofern eine durchschnittliche Betriebsdauer von täglich 10
Stunden nicht überschritten wurde. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der
beanstandeten Anlage nicht von uns bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird, oder die
von uns gelieferten Erzeugnissen von dritter Seite nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder beim
Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind und außerdem, wenn ein von uns nicht autorisiertes
Unternehmen Eingriffe in die Anlage vorgenommen hat.
Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und
diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten
bei Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für
Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.

Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich.
Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen
Stand der Produktion zu ersetzen.

Archivierung, Datenschutz

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des
Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.
Im Jahr 2018 haben wir unsere Datenschutzbestimmungen gemäß der EU-
Datenschutzgrundverordnung aktualisiert.

Erfüllungsort Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten
und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Duisburg.

Abwehrklausel

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.

Schlussbestimmungen

lndividualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die
Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden
die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine
Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

Stand 2021